ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNEN DER WARSTEINER REGANIC e.K.

 

  1. Angebot und Auftragsbestätigung:

    Angebotspreise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung. Jede Bestellung bedarf unserer schriftlichen Bestätigung, bis dahin sind unsere Preise freibleibend. An bestätigte Preise halten wir uns 3 Monate gebunden.

 

  1. Lieferung:

    Unfrei ab Werk Warstein. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, wenn der Auftraggeber keine Versandanweisung gegeben hat. Bei Notwendigkeit besonderer Verpackungsart behalten wir uns Berechnung vor. Als Erfüllungstag gilt der Absendetag ab Werk.

 

  1. Erfüllungsort:

    Für Lieferungen und Zahlungen ist Warstein.

 

  1. Gerichtsstand:

    Als Gerichtsstand wird, soweit der Käufer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, Warstein vereinbart.

 

  1. Zahlung:

    Ab Rechnungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto zahlbar. Erst- und Shopbestellungen nur gegen Vorkasse. Verzugszinsen ab 31. Tag mit 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank. Wechsel werden nur nach vorheriger Absprache gegen Berechnung von Wechsel- und Diskontspesen angenommen. Verzugszinsen, Wechsel- und Diskontspesen sind sofort bar fällig.

 

  1. Eigentumsvorbehalt:

    Bis zum Ausgleich aller dem Käufer obliegenden Zahlungen entsprechend unserem Kontoauszug behalten wir uns das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen. Wenn die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen. Wenn die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernde Forderung um 25% übersteigt, wird der Verkäufer voll bezahlte Lieferung nach seiner Wahl freigeben. Wir behalten uns vor, im Falle der Rücknahme gelieferter Artikel einen Schadensersatz gegen den Käufer geltend zu machen, wenn wir diese nicht zum gleichen Preis weiterverkaufen können. Die Festlegung des Teilwertes wird von uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen; der Käufer verzichtet auf eine Einrede gegen diese Festsetzung. Der Käufer verpflichtet sich, uns unverzüglich Zugriffe dritter Personen auf die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren mitzuteilen. Der Käufer wird ermächtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder sonstigem Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab, mit der Ermächtigung, die an den Verkäufer abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Verlangen des Verkäufers ist die Abtretung offenzulegen und es sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Verkäufer verpflichtet sich, die für die Abdeckung des Restkaufpreises nicht erforderlichen Beträge freizugeben.

 

  1. Rücktritt vom Vertrag:

    Zahlt der Käufer nicht entsprechend den vorliegenden Bedingungen oder anderweitig getroffenen Vereinbarungen, werden sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig. Für diesen Fall behält sich der Verkäufer das Rücktrittsrecht aus etwa weiter abgeschlossenen Verträgen vor. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz geltend zu machen.

 

  1. Auftragsstornierungen bzw. Änderungen:

    Stornierungen oder Änderungen von Aufträgen sind nur schriftlich möglich. Sie werden von uns nicht anerkannt, wenn mit der Fertigung bereits begonnen wurde bzw. Vormaterialbestellungen vorgenommen wurden. Wir behalten uns vor, eine Gebühr zu erheben.

 

  1. Gefahrenübergang:

    Die Gefahr des Kaufgegenstandes geht auf den Käufer über, sobald die zu liefernde Ware das Werk des Verkäufers verlässt oder die Ware dem Käufer als versandbereit gemeldet ist und der Käufer die Ware nicht innerhalb der gesetzten Frist abholt.

 

  1. Mängelrügen:

    Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 10 Werktagen ab Versand oder Abholung der Ware ab Werk berücksichtigt werden. Farbunterschiede in der Metallfärbung werden als Mängel nicht anerkannt. Konstruktionsänderungen im Rahmen der technischen Weiterentwicklung bleiben vorbehalten. Wir behalten uns Ersatz- oder Neulieferung anstelle der Nachbesserung vor. Darüber hinausgehende Ansprüche wie Geltendmachung von Schadensersatz sind ausgeschlossen.

 

  1. Lieferfristen:

    Bei Lieferungsverzug ist uns eine Nachlieferungsfrist zu stellen, die je nach Eigenart des betreffenden Auftrages, angemessen sein muss.

 

  1. Lieferunterbrechung:

    Wir liefern in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeitraum. Sofern wir an der Erfüllung unserer Verpflichtung durch den Eintritt unvorhersehbarer Umstände gehindert sind, die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob in unserem Werk oder bei unseren Unterlieferanten eingetretenen z.B. Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Roh- und Hilfsstoffe, so verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferzeit in angemessenem Umfange. Wird durch die o.a. Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Auch im Falle von Streik und Aussperrung verlängert sich, wenn die Lieferung oder Leistung nicht unmöglich wird, die Lieferfrist in angemessenem Umfange; wenn die Lieferung oder Leistung unmöglich wird, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich in den oben genannten Fällen die Lieferfrist oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrecht des Bestellers.

 

  1. Frachtkosten:

    Ab Warenwert € 1250,00 übernimmt der Verkäufer die Frachtkosten bis zur Empfangsstation des Käufers in Deutschland bzw. deutsche Grenze bei Auslandsaufträgen. Bei Hafen-, Insel- und Berganlieferungen fallen, für den Käufer, zusätzliche Kosten (auf Anfrage) an. Lieferungen in Nicht-EU-Länder werden mit zusätzlichen Verzollungskosten (auf Anfrage) ausgeliefert.

 

  1. Rücklieferungen:

    Für Rücklieferungen, die nicht auf Gewährleistungsansprüchen des Bestellers beruhen, gelten die nachfolgenden Regelungen: Vor der Rücklieferung von Waren ist unsere Zustimmung einzuholen. Auf die Erteilung unserer Zustimmung besteht kein Anspruch. Die Produkte sind frei Haus zurückzuschicken. Ansonsten können wir die Annahme verweigern. Die zurückgeschickten Produkte müssen neu und ungebraucht verpackt sein. Für Rücklieferungen wird ein Wiedereinlagerungsentgelt in Höhe von 15 % des Nettowarenwertes zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Der Besteller zahlt grundsätzlich die Ausgangs- und Eingangsfrachtkosten. Sonderanfertigungen sind von einem Umtausch bzw. einer Rücklieferung grundsätzlich ausgeschlossen.

 

  1. Sondervereinbarung:

    Für den Umfang der Leistung gilt ausschließlich unsere Auftragsbestätigung. Etwaiges Stillschweigen gegenüber anderslautenden Bedingungen des Käufers gilt in keinem Falle als Anerkennung oder Zustimmung. Abweichende Bedingungen des Käufers werden grundsätzlich nicht anerkannt.

 

  1. Gültigkeit:

    Alle früheren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind durch diese vorliegenden außer Kraft gesetzt. Unsere jetzigen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab 01.01.2023 bis auf Widerruf.